30.04.2013 - Fußgängerzone Vegesack
In der Fußgängerzone in Vegesack sollten alle Bebauungspläne so geändert werden, dass ein barrierefreier Zugang zu den Geschäften vorgeschrieben ist - keine Ausnahmen! Wenn dazu auch öffentlicher Grund einbezogen werden muss, sollte dies wenn irgendwie möglich genehmigt werden - Sicherheit der Menschen vor Gestaltungsgrundsätzen!