Wohnen im Zentrum


6.1 28.06.2017

Durch eine entsprechende Anpassung eines Bebauungsplanes im Kerngebiet wird zukünftig das Wohnen im gesamten Zentrum ab dem ersten Obergeschoss zulässig sein. Entsprechende Beispiele finden wir bereits in zwei großen Objekten in der Gerhard-Rohlfs-Straße mit Einzelhandel im Erdgeschoss und Wohnen ab dem ersten Obergeschoss.

Darüber hinaus wird künftig verstärkt Augenmerk auf eine Innenentwicklung mit Wohnen gelegt werden. Auf die Innenentwicklung und mögliches Bauen in zweiter Reihe wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich geachtet.

Hierzu hat der Beirat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. In den Fällen, in denen die Verwaltung und Ortspolitik Einfluss auf die Angebote hat (sozialer Wohnungsbau) wird darauf geachtet, dass anteilig geförderter Wohnraum für Familien mit Kindern berücksichtigt wird.



Weiter in der Umsetzung