Steuerung der Vergnügungsstätten


5.1 28.06.2017

Der Beirat Vegesack hat durch seine Beratungen für das Vegesacker Spielhallen- und Wettbürokonzept eine Regelung geschaffen, die eine Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Zentrum Vegesacks regelt.

Besondere öffentliche Räume und Plätze – wie z.B. Bahnhofsplatz, Botschafter-Duckwitz-Platz, Sedanplatz und bestimmte Teile der Fußgängerzone – sind von der Ansiedlung von neuen Spielhallen und Wettbüros ausgeschlossen. Entsprechend dieser Konzeption wurden für das untere Vegesack wurden 4 Bebauungspläne geändert und mit entsprechenden Regelungen ergänzt.

Dabei sind die Anforderungen an ein Mittelzentrum in Einklang zu bringen mit den privatwirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Eigentümer.

Weitere Angebote wie Kino, Barbetriebe, Café sowie Außengastronomie etc. finden Zuspruch wie Ablehnung. Diese Angebote müssen zudem privatwirtschaftlich organisiert werden. Hierzu werden bei bevorstehenden Investitionen Einzelgespräche geführt (wie z.B. aktuell in Sachen Markthalle und Haven Höövt). In privatwirtschaftlichem Unternehmertum findet staatliche / kommunalpolitische Steuerung ihre Grenzen. Der Beirat kann lediglich Impulse geben, was auch geschieht, und mit Planungs- und Baurecht negative Auswirkungen versuchen auszuschließen bzw. Konflikte zu lösen.



Weiter in der Umsetzung